GModG: Wegfall der 65%-EE-Pflicht und neue Regeln für SHK-Betriebe
Zusammenfassung
Das neu beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das GEG und streicht unter anderem die Pflicht zum Einsatz von 65 % Erneuerbaren Energien sowie das Verbot fossiler Energieträger bis 2045. Dennoch bleibt die sogenannte Biotreppe bestehen, wobei der Startanteil bei 10 % liegt und sich ab 2030 wieder an den bisherigen Werten orientiert. Für Baden-Württemberg gilt weiterhin das ambitionierte Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040, was de facto einen hohen Bioanteil erfordert.