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BEG-Förderung 2026: Neue Regeln, verkürzte Fristen und Änderungen bei Wärmepumpen-Bonus

Zusammenfassung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 21. Juli 2026 neu aufgelegt, wobei Förderhöchstsummen halbjährlich angepasst werden und alte Antrags-IDs nach dem 20. Juli 2026 verfallen. Für Wärmeerzeuger bleiben die technischen Nachweise (TPB und TBN) nur noch zwei Monate gültig, und die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt ab 2027 auf 15 %, sofern kein Bonus für EU-Wertschöpfung gewährt wird. Mitgliedsbetriebe können den Förderrechner des ZVSHK einbinden und die neuen Richtlinien sowie Formulare über die entsprechenden Portale abrufen.

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