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BGH: Wohnungseigentümer dürfen Klima-Splitgeräte auf Balkonen installieren

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft grundsätzlich die Genehmigung zum Einbau eines Klima-Splitgeräts auf ihrem Balkon verlangen können. Diese Rechtsprechung betrifft die Abwägung zwischen individuellen Nutzungsrechten und dem Gemeinschaftsinteresse an der Gebäudeordnung.

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