BGH: Wohnungseigentümer dürfen Klima-Splitgeräte auf Balkonen installieren
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft grundsätzlich die Genehmigung zum Einbau eines Klima-Splitgeräts auf ihrem Balkon verlangen können. Diese Rechtsprechung betrifft die Abwägung zwischen individuellen Nutzungsrechten und dem Gemeinschaftsinteresse an der Gebäudeordnung.