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BGH-Urteil: Keine Alternativen auf der Online-Kündigungsseite

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsseite für Online-Kündigungen nach § 312k BGB keine alternativen Vertragsangebote wie Pausierungen oder Rückgewinnungsversuche enthalten darf. Diese Seite ist ausschließlich der Erfassung der Kündigungsdaten und der Abgabe der Erklärung vorbehalten, um Verbraucher nicht zu verwirren. Fitnessstudios mit Online-Vertragsabschlüssen müssen ihre Kündigungsstrecke entsprechend überprüfen und anpassen, um wettbewerbsrechtliche Risiken zu vermeiden.

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