Verwaltungsgerichtshof München: Bedürfnisprüfung für Langwaffen bei Jägern rechtswidrig
Zusammenfassung
Der Verwaltungsgerichtshof München hat entschieden, dass eine gesonderte Bedürfnisprüfung für die Anzahl von Langwaffen bei Jägern rechtswidrig ist. Dies widerspricht einem früheren Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen, das von Kreisbehörden oft als Grundlage für die Schikane von Jägern genutzt wurde. Der Deutsche Jagdverband kritisiert diese Praxis als schweren Rechtsbruch.