BGL begrüßt EuGH-Schlussanträge gegen österreichische Transitbeschränkungen, kritisiert Blockabfertigung
Zusammenfassung
Der BGL begrüßt die Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH, die österreichische Anti-Transitmaßnahmen wie Nachtfahrverbote als EU-rechtswidrig einstufen. Kritisch äußert sich der Verband jedoch zur Blockabfertigung, die er zu Unrecht als bloße Geschwindigkeitsbegrenzung darstellt, sondern als systematische Kapazitätsbeschränkung mit gravierenden Staus in Nachbarländern kritisiert.