VBI erzielt Fortschreibungsklausel für langfristige Ingenieurverträge der Wasserstraßenverwaltung
Zusammenfassung
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) hat durchgesetzt, dass langfristige Ingenieurverträge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ab sofort eine Fortschreibungsklausel enthalten. Diese ermöglicht die jährliche Anpassung der Vergütung an die tatsächliche Kostenentwicklung, beginnend nach drei Jahren Vertragslaufzeit. Der VBI strebt an, diese Regelung auf weitere Infrastrukturbereiche wie Bundesfernstraßen und Schieneninfrastruktur auszuweiten.