Bundesministerium führt Preisgleitklausel für langfristige Ingenieurverträge ein
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Verkehr hat eine Preisgleitklausel für langfristige baubezogene Ingenieurverträge eingeführt, um Kostenentwicklungen bei Laufzeiten über drei Jahre systematisch zu berücksichtigen. Diese Regelung schafft mehr Planungssicherheit für Ingenieurbüros und Auftraggeber, da sie faire und nachvollziehbare Vertragsbedingungen bei unvorhersehbaren Kostensteigerungen ermöglicht. Der VBI begrüßt die einheitliche Grundlage im VHLF, die transparente Anpassungen von Stundensätzen und Pauschalen basierend auf dem Erzeugerpreisindex vorsieht.