BUJ warnt vor unbeabsichtigten Folgen der neuen Anti-Geldwäsche-Verordnung
Zusammenfassung
Der Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen (BUJ) warnt vor unbeabsichtigten negativen Folgen der neuen Anti-Geldwäsche-Verordnung für Unternehmen. Er fordert, den eigentlichen Zweck der Regulierung zu beachten, um übermäßige bürokratische Belastungen zu vermeiden.