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Erstes Bürokratieentlastungsgesetz M-V verabschiedet

Zusammenfassung

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 1. Juli 2026 das Erste Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet, um landesrechtliche Vorschriften zu vereinfachen. Dabei wurde die Genehmigungsfiktion eingeführt, jedoch für die meisten Bereiche ausgeschlossen.

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