Verbilligter Kredit für Kauf oder Neubau eines Effizienzhaus 55 bis noch Jahresende
Zusammenfassung
Die KfW und das Bundesbauministerium verlängern die Förderung für Neubauten nach dem Effizienzhaus‑55-Standard bis zum 31. Dezember 2026, sofern die Bundesmittel noch verfügbar sind. Für jede Wohneinheit können Kredite von bis zu 100.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von 1,0 % beantragt werden, vorausgesetzt das Gebäude erreicht Effizienzhaus 55, wird vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt und besitzt bereits eine gültige Baugenehmigung. Kommunen haben zudem die Möglichkeit, statt eines Kredits einen Zuschuss von 7,5 % zu erhalten; der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.