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Chatkontrolle: Notverfahren unterminiert Grundrechte und IT-Sicherheit

Zusammenfassung

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) warnt vor einer geplanten Notverfahrensregelung zur Chatkontrolle, die Grundrechte und IT‑Sicherheit unterminieren würde. Sie betont, dass private Kommunikation nur auf konkreten Verdachtsmomenten und mit richterlicher Anordnung durchsucht werden darf, um Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Die GI fordert die EU‑Gesetzgeber auf, die parlamentarische Fachberatung nicht zu umgehen und keine anlasslose Durchsuchung oder Hintertüren in verschlüsselten Messengern zuzulassen.

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