Beförderungsstopp rechtmäßig – OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Organisationsspielraum des Dienstherrn, neue Beförderungsanträge ohne Aussicht auf Erfolg
Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Beförderungsstopp bei Hauptfeldwebeln als rechtmäßig bestätigt und damit die Aussetzung von Beförderungen zum Stabsfeldwebel legitimiert. Der Dienstherr kann neue Beförderungsanträge bis auf Weiteres ablehnen, da die Mindestdienstzeiten als rechtswidrig gelten. Weitere Konsequenzen und individuelle Perspektiven bleiben derzeit unklar, während die DBwV weiterhin berichtet.