Balkonsanierung: Wer ist zuständig?
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Eigentümergemeinschaft bei gefährlichen Balkonschäden weiterhin zuständig bleibt, auch wenn einzelne Eigentümer die Instandhaltungspflicht tragen. Die Entscheidung stärkt damit die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft und gibt Verwaltern klare Orientierung, da sie Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen noch treffen können. Das Urteil betont die Notwendigkeit, zunächst die Gemeinschaftsordnung zu prüfen, um abweichende Vereinbarungen korrekt einzuschätzen.