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Asbest: Neue Anforderungen der Gefahrstoffverordnung – jetzt informieren und rechtzeitig vorbereiten

Zusammenfassung

Mit Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung am 5. Dezember 2024 gelten neue Regelungen für Arbeiten mit Asbest, darunter ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept und neue Fach- und Sachkundeanforderungen. Bis zum 5. Dezember 2027 müssen Beschäftigte einen Qualifikationsnachweis erbringen, der über ein E‑Learning-Programm und anschließend einen dokumentierten Praxisteil nachgewiesen wird. Der Verband bietet Unterstützung bei der Umsetzung und informiert rechtzeitig zu Terminen, Gebühren und weiteren Details.

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