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Symmetrische Regulierung darf funktionierenden Open Access nicht beschädigen

Zusammenfassung

Der neue § 22a TKG soll bei Replizierungshindernissen die Verhandlungspflicht für den Zugang zu Glasfasernetzen einführen, wirkt sich jedoch in der Praxis eher hemmend aus und sendet ein falsches Signal. Bereits existierende freiwillige Open‑Access-Modelle fördern Investitionen und Wettbewerb, während ein bundesweiter Regulierungsmechanismus diese Bemühungen gefährden könnte. Der Artikel fordert, § 22a nur bei systematischer Zugangsverweigerung eng zu fassen und die Regulierung auf nachweisbares Marktversagen zu beschränken, damit freier Open Access nicht verdrängt wird.

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