Missbrauchsaufsicht: Regionale Investitionen wirksam schützen
Zusammenfassung
Die neuen Regelungen zur Missbrauchsaufsicht sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch fehlt den betroffenen Unternehmen ein gesetzlich abgesichertes Antragsrecht. Ohne verbindliche Initiativrechte bleibt die Wirksamkeit der Instrumente stark vom Ermessen der Bundesnetzagentur abhängig, was insbesondere bei schnellen Ausbau- und Migrationsprozessen zu irreversiblen Schäden führen kann. Politischer Handlungsbedarf besteht, um den Unternehmen explizite Antragsrechte in § 46 und § 50 TKG einzuräumen, damit sie Missbrauch verbindlich bekämpfen können.