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Heizungsgesetz: Verschiebung der 65-Prozent-Regel in Kraft

Zusammenfassung

Der Bundestag hat die 65‑Prozent‑Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch in Städten über 100.000 Einwohnern auf den 1. November 2026 verschoben, statt wie ursprünglich geplant ab dem 1. Juli. In Baden-Württemberg betrifft dies die neun größten Städte, und der Fachverband Sanitär‑Heizung‑Klima BW begrüßt die Verschiebung, da sie ein Wirrwarr an Regelungen vermeidet und den SHK‑Betrieben mehr Planbarkeit bietet. Gleichzeitig bleibt die Abschaffung der Regel durch das Gebäudemodernisierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren, was den Erfolg der Verschiebung mit einem bitteren Beigeschmack versieht.

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