BGH-Rechtsprechung zur Provisionsvergütung von Hausverwaltungen
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Mai 2026 – I ZR 224/25 entschieden, dass ein Wohnungsvermittler keine Provision für die Vermittlung oder den Nachweis eines Mietvertrags verlangen darf, wenn er gleichzeitig Verwalter der betreffenden Wohnräume ist. Dieser Ausschluss gilt sowohl für Wohnungssuchende als auch für Vermieter bzw. Eigentümer und betrifft damit die Vergütungsmodelle von Hausverwaltungen. Der Artikel gibt zudem Hinweise zur Prüfung und Anpassung von Vertrags- und Vergütungsmodellen in diesem Kontext.