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Neue Vorgaben für Sicherheitsbeauftragte seit Mai 2026

Zusammenfassung

Seit dem 29. Mai 2026 gelten neue Vorgaben zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten im Metallhandwerk, die den Bürokratieaufwand senken sollen. Für Betriebe mit 20–50 Beschäftigten entfällt die pauschale Pflicht, jedoch wird eine Gefährdungsbeurteilung zur entscheidenden Voraussetzung, ob trotz kleinerer Mitarbeiterzahl ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden muss. Für 50–250 Beschäftigte ist mindestens einer zu bestellen, bei mehr als 250 gelten weiterhin die bisherigen DGUV-Kriterien.

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