C 1 – Nichtumsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Rechtsfolgen
Zusammenfassung
Im Jahr 2023 trat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft, deren Umsetzung bis zum 7. Juni 2026 erfolgen sollte. Da die Frist in einigen Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, nicht eingehalten werden konnte, informiert der Verband die Mitglieder über die daraus resultierenden Rechtsfolgen.