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Hitzeschutz für Beschäftigte

Zusammenfassung

Die steigenden Sommertemperaturen belasten Beschäftigte stark, weshalb Arbeitgeber überlegen müssen, unter welchen Bedingungen Arbeit zulässig ist und welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen können. Das MAV‑INFO Rundschreiben gibt Hinweise zur Handhabung der Hitze, klärt jedoch, dass kein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung („Hitzefrei“) besteht. Besonders Jugendliche dürfen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz nur unter eingeschränkten Voraussetzungen bei Hitze eingesetzt werden.

Top-Themen von Märkischer Arbeitgeberverband e.V. (mav)