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Vermutungswirkung von DIN-Normen- Warum der Gesetzgeber jetzt klarstellen muss

Zusammenfassung

Die Diskussion um die Vermutungswirkung technischer Regelwerke verdeutlicht eine große Lücke zwischen gesetzlicher Einordnung und Praxis. DIN‑Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private Regelwerke mit Empfehlungscharakter und können die anerkannten Regeln der Technik abbilden. Der Gesetzgeber muss daher klarstellen, wie solche Normen rechtlich zu behandeln sind.

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