BTE gibt Handreichung für den Handel zum Vernichtungsverbot heraus
Zusammenfassung
Ab dem 19. Juli 2026 tritt ein verbindliches Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung, Accessoires und Schuhe in Kraft. Der BTE stellt eine Handreichung zur Verfügung, die betroffene Unternehmen bei der Anpassung ihrer Geschäftsstrukturen und Nachhaltigkeitsmaßnahmen unterstützt. Die Anleitung erläutert, welche Unternehmen betroffen sind, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und wie die Umsetzung erfolgen kann.