Neue EU-Regeln für Honig, Marmelade & Co. – sind Sie vorbereitet?
Zusammenfassung
Seit dem 14. Juni 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Frühstücksprodukte wie Honig, Marmelade und Fruchtsäfte, die auch gastgewerbliche Betriebe betreffen. DEHOGA Bremen stellt einen Praxis-Leitfaden zur Verfügung, der die Umsetzung der neuen Anforderungen praxisnah erklärt. Der Leitfaden soll Betrieben helfen, sich schnell und korrekt auf die neuen Regelungen einzustellen.