Weiterbildungspflicht für Verwalter bleibt
Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf zur Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung angenommen, wodurch Berichtspflichten entfallen sollen. Trotz dieser Änderungen bleibt die Weiterbildungspflicht für Verwalter bestehen, um Fachkompetenz sicherzustellen. Das Gesetz zielt darauf ab, Bürokratie zu reduzieren und gleichzeitig die Qualität der Verwaltung zu erhalten.