507 Verbände · >7.900 Artikel / Monat · 200+ regulatorische Themen · Täglich aktuell

Die Inklusionsbeauftragten

Zusammenfassung

Der Inklusionsbeauftragte ist gesetzlich vorgeschriebener Vertreter des Arbeitgebers, der die Beschäftigung und Integration von schwerbehinderten Menschen überwacht und gleichzeitig den Arbeitgeber gegenüber externen Stellen vertritt. Jeder Arbeitgeber muss laut §181 SGB IX einen solchen Beauftragten bestellen, wobei die Praxis um die Ausnahmeregelungen und Abhängigkeiten von Betriebsgröße noch nicht eindeutig geklärt ist. Die Bestellung erfolgt durch schriftliche Benennung, muss arbeitsvertraglich vereinbart sein und die Agentur für Arbeit sowie das Integrationsamt müssen unverzüglich informiert werden.

Top-Themen von Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg