Notfallzulassung: Mospilan® SG in Futtererbsen gegen Blattläuse
Zusammenfassung
Das Insektizid Mospilan® SG erhält eine Notfallzulassung nach Artikel 53 zur Bekämpfung von Blattläusen in Futtererbsen. Die Genehmigung gilt vom 1. Juni bis zum 28. September 2026 und erlaubt eine Behandlung pro Jahr mit einer Aufwendungenmenge von 0,250 kg/ha in 200–600 l Wasser/ha. Die Anwendung ist auf BBCH‑Stufen 39–75 beschränkt und erfolgt nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf.