Mobilfunkminderung: Neues Verfahren, alte Praxisfragen
Zusammenfassung
Seit 2021 ist die Mobilfunkminderung im Telekommunikationsgesetz verankert, sodass Verbraucher bei erheblichen Leistungseinbußen ihre Entgelte mindern können. Die Bundesnetzagentur hat nun ein verbindliches Verfahren mit einer Minderungs-App eingeführt, das jedoch aufgrund von Messunsicherheiten und hohem bürokratischem Aufwand sowohl für Unternehmen als auch Verbraucher Rechtsunsicherheit schafft. Der VATM betont, dass Verbraucherschutz wirksam und verständlich sein muss, ohne die Investitionsrealität des Mobilfunkausbaus zu gefährden.