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Stellungnahme zu strategischen Leitlinien nach Art. 4 Eisenbahn-KapazitätsVO-E

Zusammenfassung

Der DSLV begrüßt die frühzeitige Einbindung der Verbände in die Prüfung strategischer Leitlinien nach Art. 4 Eisenbahn‑KapazitätsVO und betont, dass Schienenkapazität für Güterverkehre nicht nur formal verfügbar sein muss, sondern auch tatsächlich nutzbar bleiben soll. Speditionen sind zwar keine direkten Antragsteller von Eisenbahninfrastrukturkapazität, aber als Organisatoren logistischer Ketten stark auf die Verfügbarkeit und Planbarkeit der Schienenkapazität angewiesen. Die Leitlinien sollten daher die Anforderungen des Schienengüterverkehrs und multimodaler Transportketten berücksichtigen, ohne die operativen Zuständigkeiten der Infrastrukturbetreiber zu übermäßig einzuschränken.

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