Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen
Zusammenfassung
Die Pfändungsfreigrenzen für 2026 wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ab dem 1. Juli gelten neue Beträge: für Arbeitseinkommen 1.587,40 € monatlich (plus Zuschläge bei Unterhaltspflicht) und 4.866,30 € monatlich für übersteigendes Einkommen. Weitere Details entnehmen Sie der beigefügten Anlage.