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Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen

Zusammenfassung

Die Pfändungsfreigrenzen für 2026 wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ab dem 1. Juli gelten neue Beträge: für Arbeitseinkommen 1.587,40 € monatlich (plus Zuschläge bei Unterhaltspflicht) und 4.866,30 € monatlich für übersteigendes Einkommen. Weitere Details entnehmen Sie der beigefügten Anlage.

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