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Notfallzulassung: Coragen® – Zuckerrübenmotte

Zusammenfassung

Für das Insektizid Coragen® mit Chlorantraniliprol wurde eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegen die Zuckerrübenmotte erteilt, gültig vom 21. Mai bis 17. September 2026. Das Mittel darf im Freilandanbau von Zuckerrüben bei Eier- und Larvenbefall eingesetzt werden, maximal zwei Behandlungen pro Jahr mit 0,125 l/ha in 300–800 l Wasser/ha. Die Wartezeit bis zur Ernte beträgt 28 Tage.

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