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Miniserie „Entgelttransparenzrichtlinie“: Berichtspflichten für Arbeitgeber

Zusammenfassung

Der Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) verpflichtet Arbeitgeber, systematisch Daten zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle zu erheben und regelmäßig zu berichten. Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Fristen: ab 2027 für Unternehmen mit ≥250 Beschäftigten, alle drei Jahre für 150–249 und 100–149 Mitarbeiter; kleinere Betriebe sind freiwillig, können aber ebenfalls nach nationalem Recht verpflichtet werden. Die gesammelten Daten sollen von den Mitgliedstaaten zentralisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden, um Transparenz zu erhöhen und Diskriminierung abzubauen.

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