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Alle Infos rund ums Gebäudemodernisierungsgesetz

Zusammenfassung

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erweitert die Vorgaben für Heizung und Gebäudeeffizienz, indem es unter anderem die Nutzung von Biobrennstoffen in Gas- und Ölheizungen schrittweise erhöht und Vermieter zur Kostenbeteiligung an Biogasanlagen verpflichtet. Es schreibt ab 2030 die Errichtung von Nullemissionsgebäuden vor, führt Sanierungszwänge für Nichtwohngebäude ein und erweitert die Energieausweise sowie Solarpflichten gemäß der EPBD. Gleichzeitig werden bestehende Heizungen weiter betrieben, während neue Energieausweise für Nichtwohngebäude auf einer A–G-Skala neu klassifiziert werden.

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