Fragen und Antworten: Was bedeutet das GModG für SHK-Betriebe?
Zusammenfassung
Der Fachverband SHK Baden-Württemberg erläutert, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) noch nicht in Kraft ist und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 weiterhin gilt. Es wird betont, dass die Klimaschutzziele Deutschlands nicht aufgegeben werden und bis 2045 CO₂‑Neutralität im Gebäudesektor angestrebt wird, was langfristig die Heizungswahl beeinflusst. Die Förderungen für erneuerbare Heizsysteme bleiben bis mindestens 2029 gesichert, jedoch könnten Haushaltskürzungen die Fördersätze reduzieren; daher empfiehlt der Verband eine zeitnahe Beantragung.