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Bundesrat stimmt Lärmschutz-Ausnahme für Public-Viewing zu

Zusammenfassung

Der Bundesrat hat die Lärmschutz-Ausnahme für Public-Viewing im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft beschlossen. Damit können Veranstalter öffentliche Bildschirme nutzen, ohne die üblichen Lärmschutzbestimmungen zu verletzen. Die Entscheidung soll den Zuschauerkomfort erhöhen und gleichzeitig die Einhaltung der Lärmschutzgesetze gewährleisten.

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