Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen: BIEF zieht gemischte Bilanz
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen, das ab dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt und die Direktvergabe-Schwelle für kleinere Innenausbauunternehmen auf 50.000 Euro anhebt, um Bürokratie zu reduzieren und Auftragsvergabe zu beschleunigen. Der BIEF begrüßt diese Fortschritte, kritisiert jedoch die fehlende Regelung für Gesamtvergaben an serielle oder modulare Anbieter, was dem Wunsch der Bauministerkonferenz widerspricht. Der Verband plant weiterhin, die Branche zu informieren und aktiv an der Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts mitzuwirken, um die notwendigen Vergaberechtungen zu schaffen.