O-Ton: Raufende Hunde – Halterin erhält nach Verletzung Schmerzensgeld
Zusammenfassung
Eine Halterin wurde bei einer Rauferei ihrer Hunde verletzt und muss nun Schadensersatz sowie Schmerzensgeld an die andere Hundehalterin zahlen. Das Amtsgericht München entschied, dass die Halterin anteilig – zwei Drittel des Schadens und ein Drittel selbst trägt – für die Verletzungen aufkommen muss, da es sich um eine Gefährdungshaftung handelt. Die Zahlung beläuft sich auf rund 1.500 Euro Schadensersatz und weitere 1.500 Euro Schmerzensgeld.