O-Ton: Handy am Steuer – es reicht die Beobachtung
Zusammenfassung
Ein Autofahrer wurde wegen der vorsätzlichen Nutzung eines Handys am Steuer zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt, obwohl keine Fotos oder Videos vorlagen. Das Gericht entschied, dass es reicht, wenn das Telefon nachvollziehbar gesehen wird – hier beobachteten Polizisten den Fahrer beim Telefonieren. Die Entscheidung unterstreicht, dass auch bloße Beobachtungen als Beweis für die verbotene Nutzung gelten können.