Kollegengespräch: Handy am Steuer – es reicht die Beobachtung
Zusammenfassung
Ein Autofahrer wurde von einem Amtsgericht in Berlin wegen vorsätzlicher Handynutzung am Steuer zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt, obwohl keine Fotos oder Videos vorlagen. Es reicht laut Gerichtsbeschluss, dass das Telefon während der Fahrt nachvollziehbar gesehen wird – Ausreden wie ein Kühlpad gelten nicht. Polizisten hatten den Fahrer beim Telefonieren beobachtet, was die Verurteilung begründete.