Erfolgreiches Engagement des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt: Treibstoff der Binnenschifffahrt unterliegt auch weiterhin nicht der THG-Quote
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat im Beschluss zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote entschieden, dass der von der Binnenschifffahrt genutzte Dieseltreibstoff weiterhin nicht unter die Treibhausgasminderungs-Quote fällt. Damit wird eine zentrale Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) umgesetzt. Die Entscheidung bestätigt die bisherige Ausnahmeregelung für den Binnenwasserverkehr im Rahmen der europäischen RED‑III-Richtlinie.