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Neue Rechtslage zum Löschen von Online-Bewertungen

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass das Beanstanden oder Entfernen von Google-Bewertungen keine reine digitale Dienstleistung ist, sondern häufig als Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG gilt. Das bedeutet, dass Unternehmen, die professionelle Reputationsmanagement- oder Löschservices anbieten, in der Regel eine rechtliche Zulassung benötigen. Betreiber sollten daher genau prüfen, ob ihr Dienstleister die erforderlichen Genehmigungen besitzt, bevor sie rufschädigende Bewertungen bearbeiten lassen.

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