Krankenkassenreform: DEHOGA wiederholt Kritik an Zuckersteuer
Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, die ab 2028 auch eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke vorsieht. DEHOGA kritisiert diese Zuckersteuer als symbolische Steuerpolitik ohne wissenschaftliche Evidenz und betont, dass sie die Konsumfreiheit sowie bewährte Marktmechanismen beeinträchtigt. Die Kritik wurde bereits in einer gemeinsamen Stellungnahme mit fast 40 Partnern der Lebensmittelwirtschaft formuliert.