“Bürokratieabbau“ beim Arbeitsschutz
Zusammenfassung
Das BMAS plant, die Grenze für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben, um Bürokratie im Arbeitsschutz abzubauen. Im Metallhandwerk bleibt die Befreiung jedoch abhängig von der Gefährdungsbeurteilung; bei hohen Risiken gilt die Bestellpflicht weiterhin, auch für Kleinstbetriebe. Betriebe sollten daher ihre Gefährdungsbeurteilung prüfen und ggf. Sicherheitsorganisationen anpassen, bevor die neuen Regeln im Jahr 2026 gelten.