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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer

Zusammenfassung

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben klargestellt, dass Bruchteilsgemeinschaften und andere nicht rechtsfähige Wirtschaftsgebilde umsatzsteuerliche Unternehmer sein können. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor entschieden, dass solche Gemeinschaften wegen fehlender Rechtsfähigkeit keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts seien. Durch die Änderung des JStG 2022 wurde diese Entscheidung aufgehoben und die Unternehmer­eigenschaft unabhängig von der Rechtsfähigkeit definiert, wirksam ab dem 1. Januar 2023.

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