VBE: Kooperationszeiten sind kein Muss, aber sehr sinnvoll – VBE
Zusammenfassung
Kooperationszeiten sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr sinnvoll und können weiterhin stattfinden. Sie werden von der Schulleitung festgelegt und müssen nicht verpflichtend für alle Lehrkräfte sein, es sei denn, eine konkrete Klassenkonferenz erfordert die Teilnahme. Dabei sind insbesondere die Bedürfnisse von schwerbehinderten und Teilzeitlehrkräften zu berücksichtigen.