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Rechtsgutachten: Neue-Gentechnik-Verordnung rechtswidrig

Zusammenfassung

Ein Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC hält die neue EU-Verordnung über genomische Techniken (NGT) für rechtswidrig, da sie das Vorsorgeprinzip und das Cartagena-Protokoll verletzt. Die Verordnung würde bestimmte gentechnisch veränderte Organismen von Risikoprüfung und Kennzeichnung ausnehmen, was laut Gutachten erhebliche Risiken für Mensch, Tier und Umwelt birgt. Die BÖLW fordert vom EU-Parlament, die Verordnung abzulehnen und die Deregulierung des Gentechnikrechts zu stoppen.

Top-Themen von Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)