Rechtsgutachten: Neue-Gentechnik-Verordnung rechtswidrig
Zusammenfassung
Ein Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC hält die neue EU-Verordnung über genomische Techniken (NGT) für rechtswidrig, da sie das Vorsorgeprinzip und das Cartagena-Protokoll verletzt. Die Verordnung würde bestimmte gentechnisch veränderte Organismen von Risikoprüfung und Kennzeichnung ausnehmen, was laut Gutachten erhebliche Risiken für Mensch, Tier und Umwelt birgt. Die BÖLW fordert vom EU-Parlament, die Verordnung abzulehnen und die Deregulierung des Gentechnikrechts zu stoppen.