Verschiebung der GEG-Scharfschaltung in Großstädten – Bittersüßer Lobbyerfolg
Zusammenfassung
Der Fachverband SHK BW hat in Berlin eine Fristverlängerung für die GEG-Scharfschaltung in Großstädten gefordert, um den Druck zu mindern und Planungssicherheit für Kunden und Betriebe zu schaffen. Das Bundeskabinett hat die Frist um vier Monate verschoben, sodass das Einbauverbot für neue Öl- und Gasheizungen erst ab 1. November 2026 gilt, anstatt wie ursprünglich geplant am 1. Juli 2026. Die Entscheidung wird als zweitbeste Lösung bewertet, da das Gebäudemodernisierungsgesetz voraussichtlich nicht wie angekündigt zum 1. Juli in Kraft tritt, und die endgültige Rechtsgültigkeit der Fristverlängerung noch aussteht.