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Asbest im Gebäuderückbau

Zusammenfassung

Die neue Gefahrstoffverordnung von Dezember 2024 integriert das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen, darunter Asbest. Das bedeutet, dass bei Gebäuderückbauarbeiten strengere Schutzmaßnahmen und Kontrollen erforderlich sind, um die Exposition gegenüber Asbest zu minimieren. Unternehmen müssen nun vertraglich festgelegte Sicherheitsstandards einhalten und entsprechende Schulungen für ihre Mitarbeiter durchführen.

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