Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zum 1. Juni 2026 Auch zum Sommer hin gibt es Neuerungen in der Landesgesetzgebung. Der Landesgesetzgeber hat das Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG BW) am 4. Februar 2026 geändert. Bis dato gilt schon, dass die Arbeitgeber ihre nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen haben. Hat die „Öffentlichkeit“ Zutritt zum Betriebsgelände können gesetzlich geregelte Rauchverbote gelten. Rechtsgrundlagen sind zum